Was bedeutet Geschäftsführervorsorge?
Unter Geschäftsführervorsorge verstehen wir eine auf die besondere Situation von Geschäftsführern zugeschnittene Alters- und Vermögensplanung. Sie verbindet betriebliche Altersversorgung, steuerliche Rahmenbedingungen, gesellschaftsrechtliche Anforderungen und Kapitalanlage. Ziel ist nicht, möglichst viel Geld „irgendwo in eine Versicherung“ einzuzahlen, sondern einen Vorsorgeweg zu wählen, der zur Person und zur GmbH passt.
Bei einem angestellten Fremdgeschäftsführer liegt die Ausgangslage häufig näher an der eines klassischen Arbeitnehmers. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer kommen zusätzliche Fragen hinzu: Wie hoch ist die Beteiligung? Besteht Sozialversicherungspflicht? Ist die Versorgung im Verhältnis zur Gesamtvergütung angemessen? Wurde die Zusage klar und im Voraus vereinbart? Besteht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Deshalb sollte eine Geschäftsführervorsorge immer drei Ebenen gleichzeitig betrachten.
- Versorgungsziel: Welche zusätzliche Rente oder welches Kapital soll bis zum Ruhestand aufgebaut werden?
- Unternehmens- und Steuerstruktur: Welche Beiträge kann und soll die GmbH tragen, und welcher Durchführungsweg passt dazu?
- Kapitalanlage: Wie werden die Beiträge investiert – sicherheitsorientiert, ausgewogen oder stärker fonds- bzw. ETF-orientiert?






