Private Krankenversicherung für Angestellte
Angestellte können sich privat krankenversichern, wenn ihr regelmäßiges Einkommen die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beitrag in der PKV richtet sich nicht unmittelbar nach dem Einkommen, sondern insbesondere nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz. Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich auch an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung – allerdings nur bis zum jeweils geltenden Höchstzuschuss. Gerade für gutverdienende Angestellte kann die PKV deshalb interessant sein. Entscheidend ist jedoch, ob Tarif und langfristige Kosten zur persönlichen Situation passen.



